Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren in Österreich sind durch die AutomatFahrV des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) festgelegt.

Auszug Abschnitt 2, §7:

Autonomer Kleinbus:

(1) Im Sinne dieser Verordnung gilt als autonomer Kleinbus, ein Fahrzeug der Klassen M1, M2 und M3,das mit einem System ausgerüstet ist, das in der Lage ist, bei einer Geschwindigkeit bis zu 20 km/h alle Fahraufgaben zu übernehmen.

(2) Dieses System darf von Fahrzeugherstellern, Entwicklern von Systemen und Forschungseinrichtungen getestet werden.

(3) Das System darf auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn vorab mit dem System mindestens 1000 Testkilometer zurückgelegt worden sind.

(4) Der autonome Kleinbus darf auf einer vordefinierten Teststrecke getestet werden.

(5) Sobald der Lenker das System aktiviert, werden sämtliche Fahraufgaben auf das System übertragen. Das System muss daher in der Lage sein, alle Fahrsituationen automatisch zu bewältigen.

(6) Es muss eine Notfallvorrichtung vorhanden sein, mit der das System deaktiviert werden kann. Wenn es zu einer kritischen Situation kommt, muss der Lenker die Notfallvorrichtung unverzüglich betätigen.

(7) Das System darf bis zu einer Maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h getestet werden.

(8) Während des Testzeitraumes dürfen Personen ausschließlich auf den vorgesehenen Sitzplätzen und nicht gewerblich befördert werden.

Gesamte Verordnung: AutomatFahrV